Bürgerhausanmietung (Kosten und Nutzungsbedingungen)

Gebührenordnung für die Nutzung des Bürgerhauses Scheuren:

§ 1 Benutzungsgrundlagen

(1) Das Bürgerhaus wird nach Absprache Interessenten zur Nutzung überlassen. Terminzusagen werden in der Reihenfolge der Anmeldung erteilt. Terminzusagen sind für beide Parteien bindend. Bei Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen sind eventuelle Schadenersatzansprüche auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises begrenzt.

(2) Der Bürgerverein haftet nicht für aus der Nutzung entstehende Schäden.

(3) Bei der Nutzung verursachte Schäden sind vom Mieter umgehend anzuzeigen und werden vom Bürgerverein auf Kosten des Mieters beseitigt.

§ 2 Gebühren und Umlagen

(1) Für die Nutzung des Bürgerhauses, einschließlich Küche werden folgende Gebühren erhoben:

      • Private Nutzung durch Vereinsmitglieder 60,00 €
      • Private Nutzung durch Nichtmitglieder 120,00 €
      • Gewerbliche Nutzung 200,00 €

(2) Sowie auf einer Veranstaltung Speisen oder Getränke gegen Entgelt angeboten werden, gilt die Veranstaltung als gewerblich

(3) Für Veranstaltungen, die von gemeinnützigen Vereinen oder Institutionen durchgeführt werden und die das sportliche oder kulturelle Dorfleben bereichern, kann die Nutzungsgebühr entfallen oder gekürzt werden. Das Gleiche gilt für Jugendveranstaltungen. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

(4) Zuzüglich zu den Nutzungsgebühren werden verbrauchsabhängige Umlagen Strom, Gas und Wasser/Abwasser erhoben.

  • Strom 0,50 €/KWh
  • Wasser 10,00 €/m³
  • Gas 1,20 €/m³

§ 3 Reinigung

(1) Das Bürgerhaus ist nach jeder Veranstaltung besenrein und aufgeräumt zu übergeben. Die Endreinigung wird durch eine vom Verein beauftragte Person durchgeführt. Die Kosten trägt der Nutzer.

  • Endreinigung 50,00 €

(2) Einer Endreinigung durch den Veranstalter ist nur in begründeten Ausnahmefällen zuzustimmen